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Wie
oft hat man früher Kamillentee zum Auswaschen von verklebten bzw.
entzündeten Augen verwendet, immer im guten Glauben, dass dieses
alte und bewährte Hausmittel gute Dienste leisten wird.
Nun
ja, man lernt nie aus und man kann froh sein, wenn
Behandlungen dieser Art keine bleibenden Schäden hervorgerufen haben,
denn grundsätzlich
gilt, dass Kamille - egal in welcher Darreichungsform (Tee, wässriger
oder alkoholischer Auszug, Waschlösung, ...) - niemals ans Auge gelangen
soll, weil es reizt, austrocknet und im schlimmsten Fall zu Blindheit führen
kann.
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Man
kann damit wunderbar Wunden an sämtlichen anderen Körperteilen
behandeln, aber bitte unter keinen Umständen Entzündungen am Auge!!!
Auch nicht verdünnt
Auch
Kamillosan (Waschlösung,
Konzentrat, Salbe, ...) darf laut Roter Liste (Arzneimittelverzeichnis
des Bundesverbandes der
Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), des Verbandes
Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA),
des Bundesfachverbandes
der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) und des
Deutschen Generikaverbandes e.V.) nicht
am Auge angewendet werden!!!
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